Steuern
 

Den Teilnehmern/innen des MM2H – Programms werden verschiedene Anreize geboten, damit ihr Aufenthalt in Malaysia noch angenehmer und komfortabler wird.

Steuern

Teilnehmer/innen müssen sich nach den in Malaysia gültigen Regularien, Verfahren und dem Regelwerk für Steuern richten. Sie sind nicht, wie etwa Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen von der Steuer befreit.

Allerdings wird Steuerbefreiung gewährt für nach Malaysia überwiesene Pensionen. Die Teilnehmer/innen müssen dafür eine Bestätigung über die Höhe der jährlichen Pension von dem zuständigen Amt im Heimatland beibringen. Eine Kopie dieser Bescheinigung muss dem Antrag beigefügt werden.

Dokumente